Architekten- und Ingenieurrecht

Das Recht betreffend die Architekten- und Ingenieurleistungen ordnet die Planung und Überwachung der Erstellung von Bauwerken und Anlagen. Die relevanten Regelungen folgen ebenfalls in der Regel aus dem Werkvertragsrecht des BGB sowie hinsichtlich der Vergütung in Teilbereichen aus der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Typische Mandatsinhalte können sein: Honorarklagen, Streitfälle aufgrund von Mängeln der Ingenieurleistung oder Mithaftungsfälle des Architekten aufgrund von Mängeln der bauausführenden Unternehmer.

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Werkvertragsrecht für Bau und Anlagenbau

Gerade der Anlagenbau oder auch Großbauprojekte folgen nur in den Grundzügen dem Werkvertragsrecht des BGB. Darüber hinaus werden sie von speziellen Vertragskonstellationen reguliert sowie über die Verbreitung von internationalen Vertragsmustern, wie z.B. denen der FIDIC. Typische Mandatsinhalte stehen hierbei mit den Besonderheiten dieser Regelungen im Zusammenhang, wie die Vertretung in Schiedsgerichtsverfahren, die projektbegleitende Rechtsberatung oder Claimverhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern.

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