Die IUS-ESTATE® Rechtsgebiete …

öffentliches und privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht und allgemeines Werkvertragsrecht für Bau und Anlagenbau werden von den Mandanten aufgrund des Kanzleihintergrundes häufig nachgefragt. Nachfolgend finden Sie einige Erläuterungen zu diesen Rechtsgebieten:

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht reguliert die Nutzung von Grund und Boden, insbesondere seine Bebaubarkeit. Typische Mandatsinhalte können sein
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Privates Baurecht

Das private Baurecht steht im Zusammenhang mit der Er-stellung von Bauwerken. Die relevanten Regelungen folgen aus dem Werkvertragsrecht des
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Architekten- und Ingenieurrecht

Das Recht betreffend die Architekten- und Ingenieur-leistungen ordnet die Planung und Überwachung der Erstellung von Bauwerken und Anlagen.
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Werkvertragsrecht für Bau und Anlagenbau

Gerade der Anlagenbau oder auch Großbauprojekte folgen nur in den Grundzügen dem Werkvertragsrecht des BGB. Darüber hinaus werden sie von
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