Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht reguliert die Nutzung von Grund und Boden, insbesondere seine Bebaubarkeit. Typische Mandatsinhalte können sein: Widerspruchsverfahren wegen Versagung einer Baugenehmigung, Begleitung der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder die Klage gegen eine Nutzungsuntersagung.

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Privates Baurecht

Das private Baurecht steht im Zusammenhang mit der Erstellung von Bauwerken. Die relevanten Regelungen folgen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der Verbreitung der VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauverträgen. Typische Mandatsinhalte können sein: Streitfälle aufgrund von Mängeln einer Bauleistung, nachträglichen Änderungen von Bauleistungsbeschreibungen oder Behandlungen von Nachträgen wegen Behinderungen oder Mehrleistungen.

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